ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR TEILNEHMENDE VON KONGRESSEN, SEMINAREN UND VERANSTALTUNGEN

Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden an Kongressen und (firmeninternen) Seminaren (im Folgenden „Veranstaltung“) und der teamkairos GmbH (im Folgenden teamkairos). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden haben keine Gültigkeit.

 

Anmeldung/Anmeldebestätigung
Die Anmeldung von Teilnehmenden kann über Internet, Brief, Telefax, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch Bestätigung von teamkairos per Post oder E-Mail rechtsverbindlich.

 

Leistung
Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet Mittagessen und Pausengetränke sowie Dokumentationsunterlagen. Die teamkairos GmbH behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmendenzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens teamkairos. teamkairos verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

 

Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Der Teilnahmebetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Kommen die Teilnehmenden in Zahlungsverzug, ist teamkairos berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt teamkairos keine Haftung. Die Teilnehmenden können nur mit rechtskräftig festgestellten oder von teamkairos schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen.

 

Stornierung
Eine Stornierung der Anmeldung ist bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Für die Stornierung stellt teamkairos eine Bearbeitungsgebühr von 50 €,- zzgl. gesetzl. MwSt. in Rechnung. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen an: teamkairos GmbH, Kastanienstraße 19, 61476 Kronberg. Bei Stornierung der Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Nichterscheinen berechnet teamkairos die gesamte Teilnahmegebühr. Gerne akzeptiert teamkairos ohne zusätzliche Kosten eine(n) Ersatzteilnehmer(in).

 

Foto- und Videoaufnahmen
1. Bei Veranstaltungen werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Diese können zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung, insbesondere auch über Online-Medien, über die Aktivitäten bei der teamkairos GmbH verwendet werden. Die Teilnehmenden erklären sich mit Foto- und Videoaufnahmen sowie deren Verwendung und Veröffentlichung einverstanden. Sind die Teilnehmenden im Einzelfall mit Foto- oder Videoaufnahmen oder deren Verwertung nicht einverstanden, informieren Teilnehmende schriftlich teamkairos vor der jeweiligen Veranstaltung.

2. Die Teilnehmenden stimmen zu, dass die teamkairos GmbH unentgeltlich Fotos- und Videoaufnahmen vom Teilnehmenden – nachfolgend ABBILDUNGEN genannt – während der Veranstaltung „New Work Day“ erstellen und für Werbezwecke oder zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung verwenden darf, insbesondere auch über online-Medien. Der Teilnehmende räumt insoweit teamkairos das Recht am eigenen Bild ein.

3. Bei Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden ist teamkairos demnach berechtigt, die ABBILDUNGEN, sachlich wie räumlich und zeitlich uneingeschränkt, also auch über eine Geschäftsbeziehung mit der teamkairos GmbH hinaus, ganz oder teilweise, unverändert oder verändert, einschließlich des Namens zu Zwecken der Werbung, der Verkaufsförderung, der PR-/Öffentlichkeitsarbeit usw. für Produkte von teamkairos zu nutzen. Dazu gehört das Recht zur Digitalisierung, zur Nutzung in Datenbanken, sowie Aufzeichnungen auf Bild- und Tonträger aller Art, zur Verbreitung der ABBILDUNGEN in allen körperlichen Festlegungen, zum Beispiel als Produktetiketten, in POS-Material, in Printmedien, wie Presse- PR-und Illustrationsmaterial und in anderen körperlichen Festlegungen (CD-ROM, DVD etc.) und unkörperlichen Formen (Online, Internet). Die Berechtigung von teamkairos umfasst auch eine entsprechende Übertragung auf Dritte unter der Maßgabe, dass Dritte in gleicher Form die Persönlichkeitsrechte zu wahren haben.

4. Die Teilnehmenden verpflichten sich dazu, alles zu unterlassen, was im Zusammenhang mit der Nutzung der ABBLDUNGEN zu werblichen Zwecken das Ansehen von teamkairos, ihrer Produkte und Marken beeinträchtigen könnte.

5. Die Teilnehmenden sind nur dann berechtigt die Zustimmung zur Nutzung der ABBILDUNGEN zu widerrufen, wenn die Persönlichkeitsrechte durch die Nutzung der ABBILDUNGEN von teamkairos nicht gewahrt werden.

 

Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die teamkairos übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Dokumentationsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.

 

Urheberrechte
Die Dokumentationsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Dokumentationsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von teamkairos gestattet.

 

Datenschutz
teamkairos schützt die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden und wird die ihr überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Für nähere Informationen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung. (https://new-work-day.com/datenschutz/)

 

Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Königstein im Taunus vereinbart.